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Reha- und Vorsorge­einrichtungen brauchen wirtschaftliche Unterstützung!

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Die Reha braucht Ihre Unterstützung. Geben Sie hier der Initiative „REHA. MACHT’S BESSER!“ Ihre Stimme:

Für die Reha stimmen
 Finanzielle Krise für Reha- und Vorosrgeeinrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie. Foto: AdobeStock
Finanzielle Krise für Reha- und Vorosrgeeinrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie. Foto: AdobeStock

Hunderte deutsche Reha-Kliniken befinden sich in einer bedrohlichen wirtschaftlichen Schieflage. Einige von ihnen mussten bereits Konkurs anmelden. Die Ursachen dafür liegen auf der Hand: sie sind durch Corona bedingt sowie auf die inflationären Kosten- und Preissteigerungen und nicht refinanzierte Personalkosten zurückzuführen.

Corona-Mehrkosten

Die gesetzlichen Infektionsschutz- und Hygieneauflagen für Reha-Kliniken verursachen deutliche Mehrkosten. Dazu gehören

  • zusätzlicher Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für Mitarbeiter:innen und Patient:innen, beispielsweise Masken, Desinfektionsmittel
  • höherer Aufwand für Catering (individuelles Servieren, kein Buffet mehr möglich)
  • Abstandsregelungen erfordern kleinere Patientengruppen, mehr Räume und mehr Personal
  • Corona-Tests erfordern mehr Personal

Minderbelegung

Mit Beginn der Corona-Pandemie sind die Belegungszahlen der Reha-Einrichtungen massiv zurückgegangen, teilweise um bis zu 40 Prozent. Oftmals reisen Patient:innen frühzeitig ab oder müssen die Reha durch positive Tests oder Quarantäneanordnungen kurzfristig absagen. Diese Ausfälle können durch die Reha-Kliniken nicht gesteuert und finanziell nicht kompensiert werden.

Fehlender Ausgleich

Der Corona-Schutzschirm für die Reha endete zum 30.06.2022. Sie bekommen seit dem:

  • keinen Minderbelegungsausgleich von der GKV
  • keine Ausgleichszahlungen für Personalkosten und keinen Hygienezuschlag der DRV, GKV, DGUV, PKV

Stattdessen fordert die DRV von den Reha-Kliniken die Rückzahlung der nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ausgezahlten Zuschüsse. Viele Kliniken sollen die erhaltene SodEG-Hilfe trotz erheblicher pandemiebedingter Patientenrückgänge vollständig zurückbezahlen. Dies ist angesichts ihrer angespannten finanziellen Lage nicht leistbar. Wenig nachvollziehbar sind die Rückforderungen auch deshalb, weil die Reha-Ausgaben der DRV im Jahr 2020 fünf Prozent niedriger waren als im Vorjahr und unter Berücksichtigung der geforderten Rückzahlungen weiter sinken würden.

Inflation und Vergütungssystem

Steigende Energiepreise sowie Preissteigerungen in anderen Bereichen sind für die Reha-Kliniken existenzbedrohlich. Von den derzeitigen Preisentwicklungen sind sie überproportional betroffen, weil sie sehr viel Energie benötigen und diese nicht ohne Weiteres einsparen können. Die Kostensteigerungen liegen bei ihnen bereits etwa doppelt so hoch wie die Inflationsrate. Aufgrund der starren Vergütungsmechanismen können die Kliniken diese Kosten nicht kurzfristig weitergeben. Anders als in anderen Branchen dürfen Rehaeinrichtungen ihre Vergütungssätze nicht an die Preisentwicklung anpassen, da diese für ein Jahr gelten und es außerhalb der festgelegten Termine keine Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern gibt. Die durchschnittlichen Kostensteigerungen für die Reha-Kliniken betrugen je nach Indikation

  • im Jahr 2019 zwischen 5 und 10 Prozent
  • im Jahr 2022 zwischen 14 und 22 Prozent

Personalmangel und Personalkostensteigerungen

Die aktuellen Personalkostensteigerungen werden den Reha-Kliniken nur ansatzweise refinanziert. Das führt im Kampf um die immer schwerer zu findenden Fachkräfte zu klaren Wettbewerbsnachteilen – und zu einem gravierenden Personalmangel in den Reha-Kliniken. Aufgrund politischer Maßnahmen legten die Gehälter von Pflegekräften und Therapeuten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Heilmittelpraxen in letzter Zeit deutlich zu. Während diese Leistungserbringer die Personalkostensteigerungen durch höhere Preise und Pflegebudgets weitgehend refinanziert bekommen, wurden Reha und Vorsorge hier von der Politik alleingelassen. Mit dem Ergebnis, dass sich in Krankenhäusern, Pflegeheimen und niedergelassenen Heilmittelpraxen mehr Geld verdienen lässt – weshalb die Zahl der Kündigungen in den Reha-/Vorsorgeeinrichtungen deutlich ansteigt.

Schnelles Handeln ist notwendig

Die Existenzkrise der Reha-Kliniken könnte mit einfachen Mitteln beendet werden:

  • das BMG verlängert die Ausgleichszahlungen nach § 111 Abs. 5 Satz 5 und § 111c Abs. 3 Satz 5 SGB V bis zum 23.09.2022 per Rechtsverordnung. Die Bundesregierung verlängert das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz bis zum 23.09.2022 per Rechtsverordnung.
  • Fortführung des Corona-Zuschlags der DRV. Sofern die Krankenkassen zur Fortführung der Ausgleichszahlungen verpflichtet wird, werden DRV, DGUV und PKV den Hygienezuschlag ebenfalls fortführen.
  • Corona-Hilfen im COVID-19-SchG. Der BMG-Entwurf zum COVID 19 SchG enthielt eine Anschlussregelung für pandemiebedingte Mindererlösausgleiche und Mehraufwendungen ab 24.09.22. Im Kabinettsbeschluss wurde diese Regelung gestrichen – sie sollte unbedingt wieder aufgenommen werden und um die DRV, DGUV und PKV ergänzt werden!
  • Gesetzlich geregelter Inflationszuschlag. Der Gesetzgeber regelt, dass die Einrichtungen einen Inflationszuschlag auf die bestehenden Vergütungssätze erhalten. Dies ist erforderlich, da Reha-/Vorsorgeeinrichtungen anders als in anderen Branchen ihre Vergütungssätze nicht anpassen können, da diese für ein Jahr gelten und es außerhalb der festgelegten Termine keine Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern gibt.

Zusätzliche Haushaltsbelastungen werden durch diese Maßnahmen nicht entstehen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in den Jahren 2020 und 2021 für Reha und Vorsorge rund eine Milliarde weniger ausgegeben als im Jahr 2019, die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schätzungsweise 500 Mio. Euro weniger. Die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen werden auch in 2022 keine Belegung wie im Jahr 2019 erreichen, so dass weiterhin Einsparungen bei den Reha-Trägern entstehen. Es ist also keine Mehrbelastung, wenn jetzt wenigstens ein Teil dieser Einsparungen zur Existenzsicherung der Kliniken verwendet wird.

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