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31.05.2022

Hilfe für kranke Kinder und Jugendliche mit dem Zauberwort ‚Reha‘

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Die Reha braucht Ihre Unterstützung. Geben Sie hier der Initiative „REHA. MACHT’S BESSER!“ Ihre Stimme:

Für die Reha stimmen

Krankheiten von Kindern und Jugendlichen lassen sich nicht einfach wegzaubern – da hilft kein Hokuspokus, Abrakadabra und dreimal schwarzer Kater. Doch mit einer medizinischen Reha der Rentenversicherung kann die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wiederhergestellt und verbessert werden. „Reha heisst das Zauberwort“ nennt die Deutsche Rentenversicherung ihre Kampagne, die das Angebot einer Kinder- und Jugendreha bekannter machen möchte.

Motiv der Kampagne
Motiv der Kampagne "Reha heisst das Zauberwort" der DRV

Der Reha-Bedarf ist groß, doch viele Kinder und Jugendliche, die von einer Reha profitieren würden, werden gar nicht erreicht. Dazu gehören besonders sozial benachteiligte Menschen. Zu den Gründen gehören Nichtwissen, zurückhaltende Arztbesuche oder Hürden bei der Antragstellung. Die Kampagne „Reha heißt das Zauberwort“ will Ärzt:innen, Eltern, Lehrer:innen oder Kita-Erzieher:innen für die Wirksamkeit einer medizinischen Reha für Kinder- und Jugendliche sensibilisieren.

Denn bei vielen Erkrankungen sind Kinder und Jugendliche oft so stark beeinträchtigt, dass sie nicht regelmäßig in die Kita oder Schule gehen können. Langwierige gesundheitliche Probleme wie Atemwegserkrankungen, Neurodermitis oder Adipositas, aber auch Störungen des Sozialverhaltens, Angst- und Panikattacken oder depressive Störungen können negative Folgen für die Bildungsbiografie der jungen Menschen haben. Einschränkungen und Probleme im späteren Erwerbsleben können sich daraus fortsetzen.

Betroffenen Kindern und Jugendlichen kann eine medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung helfen und sie eröffnet damit Chancen und Potenziale für ein gesundes Leben. Grund genug, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum dieser Kampagne zu stellen. Die wichtigsten Adressaten: die Eltern, die den Antrag für eine Reha stellen, aber auch Ärzt:innen und Pädagog:innen, die Eltern hierfür sensibilisieren können.

Sämtliche Kosten für die Reha sowie für die Reise, Verpflegung und Unterkunft übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag die Deutsche Rentenversicherung. Ist das Kind noch nicht zwölf Jahre alt, kann eine Begleitperson mit in der ausgewählten Klinik aufgenommen werden. Kinder- und Jugend-Rehas sind grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag möglich. Junge Erwachsene, die sich zum Beispiel in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder einen Freiwilligendienst leisten, können sogar bis zu ihrem 27. Geburtstag eine Reha erhalten.

Weitere Informationen unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de

 

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