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Mehr Reha-Anträge genehmigen

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Die Reha braucht Ihre Unterstützung. Geben Sie hier der Initiative „REHA. MACHT’S BESSER!“ Ihre Stimme:

Für die Reha stimmen

Wussten Sie schon, dass jeder zweite Antrag auf eine Heilbehandlung von den Krankenkassen abgelehnt wird? Für Patientinnen und Patienten bedeutet das ein aufwendiges Widerspruchsverfahren, noch mehr Bürokratie und weitere Wartezeit – mit ungewissem Ausgang. Wir sind der Ansicht: Wer eine Reha braucht, um z. B. eine drohende Pflegebedürftigkeit abzuwenden, sollte nicht um sie kämpfen müssen! Einfach und schnell zur notwendigen Reha: Lesen Sie hier die Fakten und unsere Forderungen.

Jeder zweite Reha-Antrag wird abgelehnt

Sie bekommen eine Reha, wenn Sie eine Reha brauchen? Nicht unbedingt.

Die gesetzlichen Krankenkassen lehnen fast jeden zweiten Reha-Antrag ab, der nicht im Anschluss an eine Behandlung im Krankenhaus gestellt wurde (> siehe Infokasten unten).

Das betrifft überwiegend ältere Menschen. In vielen Fällen könnte eine Reha-Maßnahme Pflegebedürftigkeit vermeiden und ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu Hause wäre möglich. Doch viel zu oft wird der Grundsatz „Reha vor Pflege“ nicht umgesetzt.

WER VERORDNET MEINE REHA?

Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen können eine Reha verordnen. Oder Sie stellen selbst einen Antrag.

Das Ziel einer Reha ist es, Beschwerden zu lindern und einer Verschlechterung des Gesundheitszustands vorzubeugen. Bei chronischen Rückenschmerzen kann eine Reha zum Beispiel eine OP vermeiden. Eine Reha-Maßnahme kann die Alltagsfähigkeiten älterer Menschen stärken und einer Pflegebedürftigkeit vorbeugen.

Die Anschluss-Reha (AR) verordnet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin im Krankenhaus.

Zur Anschluss-Reha kommen Sie nach einer Behandlung im Krankenhaus. Zum Beispiel, um nach einem Unfall, einer Operation, einem Schlaganfall oder Herzinfarkt wieder fit für den Alltag zu werden.

Krankenkassen sparen an der Reha

Die Leistungen zur medizinischen Reha werden nicht erhöht, obwohl die Zahl der pflegebedürftigen Menschen stark steigt. Der Grundsatz „Reha vor Pflege“ wird missachtet. Das geht zulasten der älteren Patientinnen und Patienten und ihrer Familien.

WER ZAHLT MEINE REHA?

  • Die GESETZLICHEN KRANKENKASSEN übernehmen die Kosten, wenn eine Pflegebedürftigkeit vermieden werden soll. Das Ziel: Die betroffenen Menschen sollen nach der Reha weiter allein oder mit ihrer Familie leben können. Krankenkassen sind auch die Hauptleistungsträger von Vorsorge- und Rehamaßnahmen für Mütter/Väter und Kinder.
  • Die DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG zahlt die Reha für Menschen im Erwerbsalter. Das Ziel ist es, eine Verrentung zu vermeiden. Nach einer erfolgreichen Reha können die Patientinnen und Patienten weiter arbeiten.
  • Die GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG trägt die Reha-Kosten zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall oder um eine drohende Berufskrankheit abzuwenden.

Bei Reha-Anträgen schauen die Krankenkassen nicht immer auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit, sondern teilweise nur aufs Geld. So weisen sie Patientinnen und Patienten nicht unbedingt der am besten geeigneten Reha-Klinik zu. Entscheidend ist vielmehr das billigste Angebot. Wird ein Reha-Antrag bewilligt oder abgelehnt? Dabei gibt es nach einer Studie große und nicht nachvollziehbare Unterschiede – sowohl zwischen einzelnen Krankenkassen als auch zwischen den Leistungsbereichen. Bei manchen Erkrankungen wird eine Reha viel öfter bewilligt als bei anderen, auch wenn sie in beiden Fällen angezeigt wäre.

Die Krankenkassen lehnen Reha-Anträge ohne klare Begründung ab. Für die Versicherten und ihre Ärztinnen und Ärzte ist nicht nachvollziehbar, warum ein Antrag abgelehnt wurde.

Wir fordern: transparente Verfahren, schnell & unbürokratisch

Wer eine Reha braucht, muss sie erhalten: schnellstmöglich und ohne bürokratischen Aufwand. Dafür setzt sich die Initiative „Reha. Macht’s besser!“ ein:

  • Ältere Menschen brauchen keine Bürokratie-Barrieren, sondern einen einfachen, raschen Zugang zur Reha!
  • Wenn es darum geht, eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, darf die ärztliche Verordnung nicht infrage gestellt werden.

Das muss auch für die geriatrische Reha gelten; dort werden ältere Menschen behandelt, die neben der Haupterkrankung noch weitere Beeinträchtigungen haben. Es muss aber auch für jede andere indikationsspezifische Reha-Maßnahme gelten, die eine Pflege vermeidet, z. B. eine orthopädische Reha nach einem Oberschenkelbruch oder eine neurologische nach einem Schlaganfall. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2002 auf mehr als 5 Millionen verdoppelt. Der wichtige Grundsatz „Reha vor Pflege“ wird ungenügend umgesetzt (lesen Sie auch hier: Mehr Reha-Maßnahmen genehmigen! – Reha Machts Besser! )

  • Nach einer Behandlung im Krankenhaus muss die krankenhausärztliche Einschätzung für die Einleitung der Anschluss-Reha ohne bürokratischen Aufwand ausreichen und eine Direkteinweisung erfolgen. Dadurch wird ein schneller Zugang zur Reha gewährleistet.
  • Die Krankenkasse lehnt eine stationäre Reha ab, weil die Maßnahmen auch ambulant durchgeführt werden könnten? Dann muss sie unbedingt geeignete Angebote aufzeigen, die der Patient einfach und ohne große Belastung am Wohnort erreichen kann!
  • Nach Ablehnung einer Reha-Maßnahme aus der hausärztlichen Versorgung heraus muss das MDK-Gutachten der Ärztin oder dem Arzt sowie der Patientin oder dem Patienten ausgehändigt werden.
Ein Arzt sitzt am Schreibtisch und füllt ein Dokument aus.
Bis ein Reha-Antrag genehmigt wird, müssen die Patienten und ihre Ärztinnen und Ärzte oft etliche bürokratische Hürden überwinden. Die Initiative „Reha. Macht’s besser!“ fordert deshalb unter anderem vereinfachte Verfahren und einen leichteren Zugang zur Reha. (Foto: Anja Prestel/BDPK)

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