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06.04.2023

Mehr Reha-Maßnahmen genehmigen!

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Viele Pflegefälle können verhindert werden

Seit 2002 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen auf mehr als 5 Millionen verdoppelt. Der wichtige Grundsatz „Reha vor Pflege“ scheint in Vergessenheit geraten zu sein, denn die Anzahl der Rehabilitationsleistungen der GKV stagniert seit Jahren.

Eine völlig widersinnige Entwicklung, denn die Zahl potenziell pflegebedürftiger Menschen steigt und steigt, dabei könnte der Eintritt von Pflegebedürftigkeit durch Reha-Maßnahmen verhindert, gemildert oder zumindest hinausgezögert werden.

Eine wesentliche Ursache für diesen erschreckenden Trend sind die nach wie vor hohen Zugangsbarrieren bei der Beantragung und Genehmigung von Reha-Leistungen. Bislang sprechen sich Krankenkassen in vielen Fällen wegen angeblich fehlender Rehabilitationsfähigkeit gegen eine Reha aus und verweigern die Genehmigung, obwohl die Rehabilitationsbedürftigkeit, -fähigkeit und -prognose ärztlich festgestellt wurden.

Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) wurde die Genehmigung der geriatrischen Reha zwar vereinfacht, eine Entbürokratisierung des Genehmigungsverfahrens zur Beschleunigung des Zugangs ist jedoch weiterhin dringend geboten. Denn Reha richtet sich auch in den Indikationen Kardiologie, Orthopädie, Neurologie und Onkologie an von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen. Die enormen Potenziale und Chancen einer Reha-Maßnahme um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, bleiben so in großem Maße unberücksichtigt.

Expertinnen und Experten der Reha-Branche plädieren deshalb dafür, dass für alle ärztlich verordneten oder vom Krankenhaus beantragten Reha-Maßnahmen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit die Genehmigungspflicht durch die Krankenkassen entfallen und eine Direkteinleitung der Reha auf Grundlage geeigneter Abschätzungsinstrumente (rehabilitationsmedizinische Assessments) erfolgen sollte. Krankenkassen sollten nur noch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen.

Die konsequente Umsetzung des Grundsatzes „Reha vor Pflege“ dient nicht nur allein den Betroffenen, es ist ein wesentliches Instrument, um dem drohenden Pflegenotstand gesamtgesellschaftlich entgegenzuwirken.

Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des BDPK e.V.: Unnötig viele Pflegefälle

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