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Das geht gar nicht!

Widerspruch lohnt sich!

Wer eine Reha braucht, muss sie auch bekommen! Möglichst schnell und unbürokratisch. Und auch wo die Reha-Maßnahme stattfinden soll, können Patient:innen entscheiden. Das Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB IX) schreibt ein Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten vor.

Leider sieht die Praxis oft anders aus. Reha-Maßnahmen werden ganz abgelehnt oder statt der Wunsch-Klinik, wird eine andere Reha-Einrichtung zugewiesen. Die Initiative Reha. Macht’s besser! sagt: „Das geht gar nicht!“ und nimmt Tricks und Fakes von Leistungsträgern unter die Lupe, mit denen sie versuchen, den Patient:innen die Reha zu verwehren oder ihnen ihr Wunsch- und Wahlrecht abzusprechen.

Es lohnt sich immer, Widerspruch gegen den Bescheid des Leistungsträgers (Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung) einzulegen. Wir helfen, damit das gelingt.

08. August 2022

Antragsverfahren mit Risiko

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Reha-Zugang mit Hindernissen
21. Juni 2022

Am Ende bleibt nur der Weg zum Sozialgericht

Die Wege der DAK-Gesundheit im Fall der Patientin Frau K. sind unergründlich und vor allem unerhört.

Klage auf Kostenrückerstattung
13. Mai 2022

Unrechtmäßige Forderung zurückgewiesen

Völlig inakzeptabel: Mehrkosten bei Inanspruchnahme des Wahlrechts

Der Widerspruch hat Erfolg!
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Unglaublich - aber wahr!

Eine Krankenkasse erhebt eine Mehrkostenzahlung vor dem Antritt einer AHB. Und das völlig zu Unrecht!

Patientin von Krankenkasse getäuscht!
08. April 2022

Der (Kassen)-Aufreger des Monats

Patient:innen haben ein Wunsch- und Wahlrecht. Wird ihnen dieses verwehrt, sollten Sie Widerspruch einlegen.

Fall der Dr. Becker Kiliani-Klinik
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