Antragsverfahren mit Risiko
Wenn dem Versicherten im Antragsverfahren die Luft wegbleibt und die Anreise zum medizinischen Risiko wird.
Reha-Zugang mit HindernissenWer eine Reha braucht, muss sie auch bekommen! Möglichst schnell und unbürokratisch. Und auch wo die Reha-Maßnahme stattfinden soll, können Patient:innen entscheiden. Das Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB IX) schreibt ein Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten vor.
Leider sieht die Praxis oft anders aus. Reha-Maßnahmen werden ganz abgelehnt oder statt der Wunsch-Klinik, wird eine andere Reha-Einrichtung zugewiesen. Die Initiative Reha. Macht’s besser! sagt: „Das geht gar nicht!“ und nimmt Tricks und Fakes von Leistungsträgern unter die Lupe, mit denen sie versuchen, den Patient:innen die Reha zu verwehren oder ihnen ihr Wunsch- und Wahlrecht abzusprechen.
Es lohnt sich immer, Widerspruch gegen den Bescheid des Leistungsträgers (Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung) einzulegen. Wir helfen, damit das gelingt.
Wenn dem Versicherten im Antragsverfahren die Luft wegbleibt und die Anreise zum medizinischen Risiko wird.
Reha-Zugang mit HindernissenDie Wege der DAK-Gesundheit im Fall der Patientin Frau K. sind unergründlich und vor allem unerhört.
Klage auf KostenrückerstattungVöllig inakzeptabel: Mehrkosten bei Inanspruchnahme des Wahlrechts
Der Widerspruch hat Erfolg!Eine Krankenkasse erhebt eine Mehrkostenzahlung vor dem Antritt einer AHB. Und das völlig zu Unrecht!
Patientin von Krankenkasse getäuscht!Patient:innen haben ein Wunsch- und Wahlrecht. Wird ihnen dieses verwehrt, sollten Sie Widerspruch einlegen.
Fall der Dr. Becker Kiliani-Klinik