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12.07.2022

Geplante Gesundheitsgesetze schockieren Reha-Kliniken

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Etwa 1.100 Reha- und Vorsorgeeinrichtungen gibt es in Deutschland. Doch die Zahl könnte bald signifikant zurückgehen. Denn viele Einrichtungen schauen mit großer Sorge in die Zukunft. Schuld daran ist die geplante Gesundheitsgesetzgebung der Bundesregierung, die die bestehende wirtschaftliche Schieflage der Kliniken unberücksichtigt lässt und noch verstärken wird.

Reha- und Vorsorgeeinrichtungen benötigen finanzielle Soforthilfe.
Reha- und Vorsorgeeinrichtungen benötigen finanzielle Soforthilfe.

So lässt der Regierungsentwurf eines Covid-19-Schutzgesetzes die Reha-Einrichtungen völlig im Regen stehen. Thomas Bublitz, BDPK-Hauptgeschäftsführer appelliert den Entwurf dringend nachzubessern: „Die Erlösrückgänge durch eine Minderbelegung von 20 Prozent und gleichzeitige Kostensteigerungen von über 10 Prozent kann keine Klinik lange verkraften. Für Krankenhäuser greift zumindest der Ganzjahresausgleich, auch wenn dieser die Kostensteigerungen bei weitem nicht ausreichend kompensiert. Für die Reha gibt es nicht einmal diesen Ausgleich. Hinzu kommt aktuell die fast vollständige Rückforderung der nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz gewährten Mittel durch die Rentenversicherungsträger. Wenn Reha und Vorsorge jetzt komplett aus dem Schutzschirm fliegen, könnte das den Ruin für hunderte Einrichtungen bedeuten und tausende Beschäftigte müssten entlassen werden.“

Reha-Kliniken halten seit über zwei Jahren trotz prekärer wirtschaftlicher Lage mit viel Energie und Verantwortungsbewusstsein die rehabilitative Versorgung der Patient:innen aufrecht. Dass es im neuen Covid-19-Schutzgesetz keine Verlängerung des Schutzschirmes für sie geben soll, führt bei den Mitarbeiter:innen zu Frustration und Verzweiflung. Die gesicherte Versorgung von Patient:innen wird fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Erste Einrichtungen in Bayern und Hessen mussten bereits Insolvenz anmelden.

Unverständnis lösen die Gesetzesentwürfe auch deshalb aus, weil noch in der vergangenen Woche die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) das BMG dazu aufgefordert hatte, die finanzielle Sicherheit der Krankenhäuser und Reha-/Vorsorgeeinrichtungen sicherzustellen und sie frühzeitig finanziell abzusichern. Auch das BMG selbst hatte kürzlich in einer „Formulierungshilfe“ für den Entwurf eines neuen COVID-Schutzgesetzes noch den Ausgleich von Mindererlösen und Mehraufwendungen vorgesehen. In der Gesetzesvorlage ist davon nichts mehr zu finden.

Die in der AGMedReha vertretenen Spitzenverbände der Leistungserbringer in der medizinischen Rehabilitation benennen in ihrer Pressemitteilung den aus ihrer Sicht notwendigen Änderungsbedarf zur wirtschaftlichen Sicherung der Reha-/Vorsorgeeinrichtungen.

 

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