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05.04.2022

Vorsorge, Reha oder Kur – Was ist was?

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Oft ist Patient:innen nicht klar, welche Maßnahme die richtige für sie ist: Vorsorge? Reha? Und was ist eigentlich eine Kur? Auch Zuweiser:innen und Kostenträger verwenden unterschiedliche Begriffe. Wer soll da durchblicken? Wir! Wir erklären, wofür welcher Begriff steht und welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die einzelnen Maßnahmen bestehen.

Vorsorge, Reha oder Kur?
#wissenmachtsbesser-Slide: Vorsorge, Reha oder Kur? Bild: Reha. Macht's besser!

Begriffe-Dschungel

Haben Sie schon mal nach ‚Vorsorge‘, ‚Reha‘ oder ‚Kur‘ gegoogelt? Nach unseren Recherchen führt eine Internet-Recherche bei den genannten Begriffen oft zu mehr Verwirrung als zu Klarheit. Teilweise werden die Begriffe synonym verwendet, teilweise gibt es Komposita aus zwei Begriffen. Auch bei Anbietern ist manchmal nicht offensichtlich, welche Maßnahme gemeint ist.

Reha-Kliniken informieren meist klar über ihr Angebot, doch es gibt noch mehr Anbieter. (Gesundheits-)Reiseunternehmen bieten Selbstzahlerangebote an, aber auch Angebote von Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen sind manchmal nicht eindeutig zuzuordnen. In manchen Fällen lassen sogar die Informationen von Krankenkassen und anderen Kostenträgern zu wünschen übrig. Da gibt es beispielsweise ‚Vorsorgekuren‘ oder ‚Rehakuren‘, die in den Sozialgesetzbüchern nicht genannt sind. Insgesamt: ‚Kur‘ ist ein veralteter Begriff.

Wir wollen deshalb Klarheit schaffen. Klarheit für alle, die wissen möchten, welche Maßnahme für sie in Frage kommt.

Reha

Medizinische Rehabilitation – oft auch nur Rehabilitation oder Reha – ist eine medizinische Leistung für Patient:innen mit bestehende Erkrankungen und/oder Funktionseinschränkungen. Ziel ist immer, diese Einschränkungen zu verbessern und vorzeitige Rente oder Pflege zu vermeiden, bzw. hinauszuzögern. Reha kann nach Krankenhausaufenthalten stattfinden – beispielsweise nach OP oder Beatmung. Aus der ambulanten Versorgung verordnen Hausarzt oder Facharzt Rehabilitationsmaßnahmen – beispielsweise bei Rückenbeschwerden, psychischen Erkrankungen oder für Kinder und Jugendliche mit Alltagsbeeinträchtigungen.

Was will Reha erreichen? Einen möglichst hohen Grad der Teilhabe – beruflich wie sozial. Die Grundsätze lauten „Reha vor Rente“ und „Reha vor Pflege“.

WICHITG: Reha wird manchmal synonym mit dem Begriff „Kur“ verwendet. Das ist falsch! Ebenso gibt es nach den SGB keine „Rehakur“.

Reha ist also dazu gedacht, die Gesundheit von Patient:innen wiederherzustellen. Medizinische Rehabilitation ist für Menschen gedacht, die bereits unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden und im Alltag körperlich, seelisch oder geistig stark eingeschränkt sind. Eine Altersgrenze für Reha-Maßnahmen gibt es nicht. Nicht-volljährige Kinder- und Jugendliche können in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person eine Reha absolvieren.

Wer bezahlt eine Reha-Maßnahme?

Medizinische Rehabilitation kann von verschiedenen Trägern übernommen werden, beispielsweise Krankenkassen, aber auch DRV, Unfallversicherung oder Sozialversicherung. Der korrekte Träger wird für jeden Einzelfall geprüft. Das müssen allerdings nicht Patient:innen selbst machen. Wenn Sie einen Reha-Antrag stellen, diesen aber beim falschen Kostenträger abgeben, ist dieser Kostenträger gesetzlich verpflichtet, Ihren Antrag an die fachlich richtige Stelle weiterzuleiten.

Vorsorge

Vorsorge – synonym mit Kur verwendbar, wobei Kur eigentlich veraltet ist – Vorsorge-Maßnahmen dienen dazu, Gesundheitsrisiken einzuschränken, die ohne Behandlung in absehbarer Zeit zu Erkrankungen führen würden. So verhelfen Vorsorge-Maßnahmen bei bestehender körperlicher oder psychischer Be- und Überlastung dazu, Entlastung zu schaffen und die Gesundheit von Patient:innen zu stärken. Körperlich können beispielsweise Gelenküberlastungen ein Grund für Vorsorge-Maßnahmen sein, um eine OP zu vermeiden. Psychisch sind Vorsorge-Maßnahmen beispielsweise dann angezeigt, wenn es gilt, Burnout zu vermeiden.

WICHTIG: Auch den Begriff „Vorsorgekur“ gibt es in den Sozialgesetzbüchern nicht. Aufgrund des Alltagsverständnisses können die Begriffe synonym verwendet werden. Rein sprachlich ist ‚Vorsorgekur‘ zwar eine Doppelung, aber nicht per se falsch.
Prävention ist ebenfalls ein Synonym für Vorsorge. Viele Anbieter und Kostenträger sprechen daher auch von Präventionsmaßnahmen.

Wer bezahlt eine Vorsorge-Maßnahme?

Vorsorge-Leistungen werden nur von Krankenkassen getragen oder als Selbstzahler-Leistungen angeboten. Daher können auch (zertifizierte) Gesundheits-Reiseunternehmen Leistungen zu Prävention/Vorsorge anbieten. Hier müssen Patient:innen genau prüfen, ob das Angebot für sie geeignet ist. Krankenkassen stellen oft Listen von Anbietern zur Verfügung.

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