Die Reha braucht Ihre Unterstützung. Geben Sie hier der Initiative „REHA. MACHT’S BESSER!“ Ihre Stimme:
Für die Reha stimmenMutter-/Vater-Kind Vorsorge oder Reha, Kinder- und Jugend-Reha, „Mütter-Kuren“, Reha für Familien, Reha für pflegende Angehörige, Reha mit Begleitperson, Reha ohne Begleitperson… Auf der Suche nach einer geeigneten Vorsorge- oder Reha-Maßnahme für sich oder ein Familienmitglied kann man sich schon mal im Begriffe-Dschungel verirren, denn es gibt unterschiedliche Reha-Formen für Familien. Doch es fängt schon mit der Unterscheidung von „Vorsorge“ und „Reha“ an, richtig?
Wir helfen den stetig wachsenden Begriffe-Dschungel zu entwirren.
Das Bundesministerium für Gesundheit fasst den Unterschied zwischen Vorsorge und Reha so zusammen: „Medizinische Vorsorge soll Krankheiten verhüten. Unter Rehabilitationsleistungen sind alle medizinischen Leistungen zu verstehen, die der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Milderung ihrer Folgen dienen.“
Vorsorge-Leistungen setzten also dann an, bevor eine Krankheit überhaupt entsteht. Rehabilitationsleistungen sollen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit verhindern, beseitigen oder mildern. In der Praxis werden Vorsorge-Leistungen teilweise als Reha bezeichnet, weswegen oftmals Verwirrung entsteht.
Faustregel: Bei Beschwerden, die zu einer langfristigen Erkrankung führen könnten – Vorsorge. Beschwerden, denen eine Erkrankung zu Grunde liegt, die ohne Behandlung schlimmer würde – erfordern eine Reha.
Vorsorge- und Reha-Maßnahmen für Mütter, Väter und Kinder sind ganzheitliche Behandlungsangebote, die neben der indikationsspezifischen Ausrichtung auch psychosoziale Problemsituationen von Familien und Zusammenhänge zwischen der Eltern- und Kind-Gesundheit besonders berücksichtigen.
Früher oft „Mütter-Reha“ genannt, können Väter solche Maßnahmen seit 2002 gleichberechtigt in Anspruch nehmen.
Wichtig zu wissen: Eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme kann aus zwei Motivationen heraus verordnet werden. 1. Wenn die Gesundheit des Elternteils gefährdet ist und 2. wenn durch die Überlastungssituation der Eltern die Gesundheit des Kindes gefährdet ist.
Eine Kinder- und Jugend-Reha ist eine Rehabilitationsmaßnahme für Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren. In bestimmten Fällen können auch junge Erwachsene bis 27 Jahre eine Kinder- und Jugend-Reha in Anspruch nehmen (solange sie noch nicht selbst rentenversichert sind).
Je früher Krankheiten behandelt werden, desto höher ist die Chance, Chronifizierung und Spätfolgen im Erwachsenenalter zu verhindern. Reha hilft Betroffenen, mit einer Erkrankung umzugehen und die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Jährlich nehmen etwa 35.000 Kinder und Jugendliche eine Kinder- und Jugend-Reha in Anspruch und kehren gestärkt in ihren Alltag zurück.
In der Kinder- und Jugend-Reha zielen alle Therapiemaßnhamen darauf ab, die Leistungsfähigkeit des Kindes zu verbessern oder ganz wiederherzustellen. So können die betroffenen Kinder und Jugendlichen wieder voll am Schul- und Familienalltag teilhaben. Ambulante Reha-Angebote werden so gestaltet, dass die jungen Rehabilitand:innen weiterhin die Schule besuchen können. Während einer stationären Reha findet begleitend Unterricht statt, um die Wiedereingliederung nach der Reha zu erleichtern.
Gebündelte Informationen inklusive Unterstützung bei Fragen rund um Antragstellung und Formalitäten gibt es beim Bündnis Kinder- und Jugendreha im Netz e.V.
Die Familienorientierte Rehabilitation (FOR) ist konzipiert für Familien, in denen ein Kind schwer chronisch erkrankt ist. Da eine schwere chronische Erkrankung die gesamte Familie belastet, erhalten in der Familienorientierten Rehabilitation auch die begleitenden Personen (Eltern, Geschwister, Angehörige) Rehabilitation, um die körperlichen und psychischen Belastungen auszugleichen.
Das Konzept unterscheidet sich damit von einer Mutter-/Vater-Kind Leistung, einer Kinder- und Jugend-Reha oder einer Reha mit Begleitperson. Der Fokus der FOR liegt nicht nur auf der erkrankten Person; auch die von der Erkrankung des Kindes unmittelbar betroffenen Personen werden behandelt.
Weitere Informationen zu Vorsorge- und Reha-Maßnahmen für Kinder und Eltern können Sie auch beim Arbeitskreis Gesundheit e.V. nachlesen. Hier erhalten Sie auch Unterstützung, sollte Ihre Reha-Antrag abgelehnt werden.
Zur Website vom Arbeitskreis Gesundheit e.V.Nur, wer selbst gesundheitlich fit ist, kann auch andere pflegen. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für Eltern sondern ganz maßgeblich auch für erwachsene Kinder, die ältere Angehörige zu Hause pflegen.
Zu wenige pflegende Angehörige wissen: Sie haben einen Rechtsanspruch auf stationäre Reha.
Es gibt mittlerweile verschiedene, spezialisierte Reha-Programme, die speziell die Wiederherstellung der Gesundheit pflegender Angehöriger im Blick haben.
Der Grundsatz lautet: Wer pflegebedürftige Menschen zu Hause betreut, entlastet die Pflege und leistet damit einen wichtigen Beitrag für Gesellschaft und Gesundheitssystem.
Alle wichtigen Informationen zur Reha für pflegende Angehörige hat DAS REHAPORTAL aufbereitet. Dort erfahren Sie auch mehr darüber, wie Sie als Pflegeperson eine Reha beantragen und wie sie abläuft.
Jede:r hat eine Auszeit verdient.
Eine Begleitperson ist jemand, der oder die eine Person in der Reha begleitet, aber selbst nicht behandelt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Elternteil ein Kind während einer Kinder- und Jugend-Reha begleitet.
Kostenträger bewilligen eine Begleitperson dann, wenn die Begleitung für die Durchführung oder den Erfolg der Rehabilitation notwendig ist. Dies ist beispielsweise bei Kindern bis zum 12. Geburtstag der Fall. Bei älteren Kindern oder Erwachsenen brauchen Sie für den Antrag einer Begleitperson eine ärztliche Begründung.
Sonderfall bei der Kinder- und Jugend-Reha: Falls Geschwisterkinder unter 12 Jahren während der Reha zu Hause ohne Betreuung wären, können diese ebenfalls in der Reha-Klinik aufgenommen werden.
Einen Rechtsanspruch auf Freistellung von Arbeitnehmern, um jemanden während einer Reha zu begleiten, gibt es nicht. Viele Arbeitgeber ermöglichen, gerade bei einer Kinder- und Jugend-Reha, das Begleiten des eigenen Kindes durch eine Freistellung. Bei unbezahlter Freistellung können Sie Antrag auf Verdienstausfall bei der Deutschen Rentenversicherung oder der jeweiligen Krankenversicherung stellen.
Bis 12 Jahre werden Begleitpersonen für Kinder und Jugendliche in einer Kinder- und Jugend-Reha immer bewilligt. Ab 12 Jahren müssen Sie eine Begleitung mit medizinischer Begründung gesondert beantragen.
Jede Begleitung durch eine andere Person muss sinnvoll sein und darf den Erfolg der Vorsorge- oder Reha-Maßnahme für die betroffene Person nicht gefährden.