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10.06.2021

Folgen der Corona-Pandemie für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen

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Die Reha braucht Ihre Unterstützung. Geben Sie hier der Initiative „REHA. MACHT’S BESSER!“ Ihre Stimme:

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Der Bayrische Rundfunk berichtet über die Folgen von Corona für die Reha. Interviewt wird dabei auch der Geschäftsführer einer unserer Mitgliedskliniken. Wir haben uns den Beitrag angesehen.

Die aktuelle Lage von Vorsorge und Reha

Vorsorge- und Reha-Einrichtungen spüren die Folgen der Corona-Pandemie sehr deutlich finanziell. Nach wie vor können die Einrichtungen ihre Belegungszahlen nicht hochfahren. Das bedeutet: Um auch bei sinkenden Inzidenzen die Sicherheit aller Patient*innen und Mitarbeiter*innen zu gewährleisten, halten sich die Kliniken an strikte Hygienemaßnahmen. Dazu zählen Abstandsregeln, Maskenpflicht und kleinere Therapiegruppen.

Es liegt nahe, durch die niedrigere Belegung auf eine geringeren Personalbedarf zu schließen. Diese Annahme trügt. Denn die Qualität der Behandlung ist für die Kliniken zentral. Deswegen werden alle Mitarbeiter*innen gebraucht.

„Ich kann nicht hingehen und sagen: ‚Wir sind zu 65 Prozent belegt, der Rest geht in Kurzarbeit.‘ Nein, das geht nicht. Sondern um die Qualität zu halten und den Patienten, die da sind,, trotz verkleinerter Gruppengrößen die gleiche Qualität anzubieten wie vorher auch, muss das gesamte Personal anwesend sein,“ sagt Raphael Nguyen, Geschäftsführer im Rehazentrum Bad Kötzing.

Winfried Eiff, Gesundheitsökonom der Universität Münster, erklärt im Beitrag, dass Reha-Einrichtungen eine Belegung von 90 oder sogar 95 Prozent benötigen, um wirtschaftlich zu arbeiten. Dabei fällt auf: Mit einer Belegung von 95 Prozent sichern die Kliniken noch keine Neuinvestitionen oder gar Innovationen. Langfristig schadet das dem gesamten Gesundheitssystem.

Deswegen fordert „Reha- Macht’s besser!“ übrigens Reha Leistungen gerecht zu vergüten. Denn nur, wer Qualität angemessen vergütet, kann langfristig gleichbleibende Qualität erwarten.

Gesetzliche Grundlagen wegen Corona

Ein Teil der Kosten für jedes leere Bett aufgrund der Pandemie werden vom Staat erstattet. Das ist der sogenannte Rettungsschirm. Dieser allerdings soll bereits zum 15. Juni 2021 auslaufen. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. appelliert an den Gesetzgeber, die bisherigen Regelungen nicht kurzfristig auszusetzen.

Das Gesetz sieht allerdings auch Ausgleichszahlungen durch die Krankenkassen vor. Doch hier fehlt es an gesetzlichen Vorgaben für einheitliche Regelungen. Bislang ist vorgesehen, den Zuschlag für jede Einrichtung einzeln mit jeder Krankenkasse zu verhandeln. Ein utopisches Vorhaben bei mehr als 1.200 Vorsorge- und Reha-Einrichtungen und über 100 Krankenkassen. Die Krankenkassenverbände lehnen einheitliche Verhandlungen auf Bundes- oder Landeseben ab, da ihnen die gesetzliche Legitimation fehlt. Hier müsste der Gesetzgeber nachbessern.

„Rettung für die Reha ist möglich,“ sagte BDPK-Präsidentin Dr. Katharina Nebel bereits im Januar.

Man muss es nur wollen.

 

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