Das Wunsch- und Wahlrecht: Die Rehaklinik selbst aussuchen ohne Mehrkosten
Patient:innen dürfen sich ihre Reha-Einrichtungen selbst aussuchen. Dieses Wunsch- und Wahl-Recht gilt gemäß § 8 SGB IX . Die gewählte Klinik muss lediglich medizinisch für die entsprechende Rehabilitations-Maßnahme geeignet sein und einen Versorgungs- bzw. Belegungsvertrag mit der zuständigen Kasse besitzen.
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