Mehr Reha-Anträge genehmigen!
Wussten Sie schon, dass jeder zweite Antrag auf eine Heilbehandlung abgelehnt wird?
Mehr erfahrenDas Motto des 21. Deutschen Reha-Tags lautet „Zugangswege – so geht es zur Reha“. Mit Aktionen, Vorträgen und Veranstaltungen aller Akteure werden Zugangswege zur Reha einfach und verständlich erläutert.
Dass die Antrags- und Bewilligungszahlen der gesetzlichen Krankenkassen für Reha und Vorsorge im Jahr 2022 gestiegen sind und auch die Ausgaben gegenüber 2021 um etwa neun Prozent zugelegt haben, ist auf den ersten Blick positiv. Doch das Bild trügt.
Die Zahl tödlicher Herzinfarkte in Deutschland sinkt, und auch Sterbefälle durch die Koronare Herzkrankheit werden weniger. Doch den Expert:innen sind die Erkrankungs- und Todeszahlen immer noch zu hoch. Sie fordern mehr Investitionen in Vorsorge und Rehabilitation!
Seit 2002 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen mehr als verdoppelt. Der wichtige Grundsatz „Reha vor Pflege“ scheint in Vergessenheit geraten zu sein, denn die Anzahl der Rehabilitationsleistungen der GKV stagniert seit Jahren. Viele Pflegefälle können mit einer Reha verhindert werden
DAS REHAPORTAL von Qualitätskliniken.de unterstützt Patient:innen und Angehörige bei der Wahl der passenden Rehaklinik, indem sie Klinikqualität transparent und vergleichbar macht und somit objektive Bewertungen zur Verfügung stellt.
Der Arbeitskreis Gesundheit e.V. hilft Patientinnen und Patienten bei unterschiedlichen Themen der stationären medizinische Rehabilitation.
Reha-Zugang mit Hindernissen: Wenn dem Versicherten im Antragsverfahren die Luft wegbleibt und die Anreise zum medizinischen Risiko wird.
Um die passende und geeignete Reha-Klinik zu finden, nutzen Patient:innen und deren Angehörige verstärkt das Internet.
Die Wege der DAK-Gesundheit im Fall der Patientin Frau K. sind unergründlich und vor allem unerhört. Die Anschlussheilbehandlung (AHB) wird wegen des Pflegegrads der Patientin nicht bewilligt. Nach dann doch erfolgter Genehmigung werden später die von der Familie verauslagten Behandlungskosten nicht erstattet. Am Ende hilft nur noch der nervenaufreibende Weg zum Sozialgericht.
Die IKK Südwest verweigert einer Patientin die Bewilligung der Anschluss-Heilbehandlung (AHB) bis zum Zahlungseingang der geforderten Mehrkosten für Wunschklinik. Obwohl im Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB IX) das Wunsch- und Wahlrecht für Versicherte festgeschrieben ist.
Frau K. hatte ihre Hüft-TEP-Operation gut überstanden. Nach ihrem Krankenhausaufenthalt wollte sie die vom Arzt verordnete Rehabilitationsmaßnahme in einer Reha-Klinik in Wohnortnähe antreten. Ihre Krankenkasse nahm die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts zum Anlass einer Zahlungsaufforderung.
Der gemeinsame Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien enthält richtungsweisende Impulse für die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen.