Mehr Reha-Anträge genehmigen!
Wussten Sie schon, dass jeder zweite Antrag auf eine Heilbehandlung abgelehnt wird?
Mehr erfahrenDie Wege der DAK-Gesundheit im Fall der Patientin Frau K. sind unergründlich und vor allem unerhört. Die Anschlussheilbehandlung (AHB) wird wegen des Pflegegrads der Patientin nicht bewilligt. Nach dann doch erfolgter Genehmigung werden später die von der Familie verauslagten Behandlungskosten nicht erstattet. Am Ende hilft nur noch der nervenaufreibende Weg zum Sozialgericht.
Die IKK Südwest verweigert einer Patientin die Bewilligung der Anschluss-Heilbehandlung (AHB) bis zum Zahlungseingang der geforderten Mehrkosten für Wunschklinik. Obwohl im Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB IX) das Wunsch- und Wahlrecht für Versicherte festgeschrieben ist.
Frau K. hatte ihre Hüft-TEP-Operation gut überstanden. Nach ihrem Krankenhausaufenthalt wollte sie die vom Arzt verordnete Rehabilitationsmaßnahme in einer Reha-Klinik in Wohnortnähe antreten. Ihre Krankenkasse nahm die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts zum Anlass einer Zahlungsaufforderung.
Der gemeinsame Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien enthält richtungsweisende Impulse für die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen.
Über die medizinische Reha für Patient:innen mit Nierenerkrankungen und notwendige passgenaue Behandlungskonzepte, erzählt die Chefärztin der Abteilung Nephrologie/Transplantationsnachsorge in der m&i Fachklinik Heilbrunn Dr. Doris Gerbig.