Mehr Reha-Anträge genehmigen!
Wussten Sie schon, dass jeder zweite Antrag auf eine Heilbehandlung abgelehnt wird?
Mehr erfahrenJeden Monat berichten wir von Fällen, die sprachlos machen. Dieses Mal: Der (Kassen)-Aufreger. Was Sie tun können, wenn Ihnen Ihr Wunsch- und Wahlrecht verwehrt wird.
Ohne eine Fortführung der Ausgleichszahlungen (Corona-Hilfen) stehen viele Vorsorge und Reha-Kliniken vor dem Aus. Das schadet den Sorgearbeitenden.
Der gemeinsame Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien enthält richtungsweisende Impulse für die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen.
Die Kampagne "Reha. Macht's besser!" startete offiziell vor zwei Jahren am 10. Oktober 2019 und wurde von einer Pressekonferenz im Tagungszentrum der Bundespressekonferenz in Berlin begleitet.
Mit ihrer Forderung „Leistungsgerechte Vergütung! Gute Reha kostet Geld!“ richten sich die Reha-Mitarbeiter:innen stimmen- und bildgewaltig an die Politik.
Unsere aktuelle Broschüre, zeigt Wege auf, wie eine neue Gesundheitspolitik aussehen kann.
Auch MEDICLIN fordert zur Bundestagswahl 2021 bessere Bedingungen für die Reha und stellt sich hinter die Forderungen des BDPK.
Patient:innen dürfen sich ihre Reha-Einrichtungen selbst aussuchen. Dieses Wunsch- und Wahl-Recht gilt gemäß § 8 SGB IX . Die gewählte Klinik muss lediglich medizinisch für die entsprechende Rehabilitations-Maßnahme geeignet sein und einen Versorgungs- bzw. Belegungsvertrag mit der zuständigen Kasse besitzen.
Über die Rehabilitation als starke Säule des Gesundheitswesens informierte sich der CSU-Landtagsabgeordnete Hans Herold in der Dr. Becker Kiliani Klinik. Er wurde von der Geschäfts- und Klinikleitung dazu aufgefordert, sich für einen Reha-Zukunftspakt zu engagieren.
Reha-Kliniken leiden massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie und benötigen dringend entsprechende Ausgleichzahlungen.